Aktuelle Herausforderungen für die Digitalisierung Kommunen – die elektronische Rechnung

DHGE 13.11.2019 – Kommunaler Austausch 6. Tagung

In ihrer Eröffnung konnte Prof. Dr. jur. Kathrin Winkler als Studienrichtungsleiterin Öffentliches Management zur bereits 6. Tagung seit 2017 rund 100 Tagungsteilnehmer begrüßen – eine neue Rekordbeteiligung.

Die Tagungsteilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus Thüringer Kommunen von Ershausen im Norden bis Weida im Süden, Altenburg im Osten und Eisenach im Westen des Freistaates, dazu Landkreisen, Landesbehörden, so dem Thüringer Finanzministerium, sowie wissenschaftlichen Einrichtungen, beispielhaft der Thüringer Verwaltungsschule in Weimar, aber auch aus Nachbarbundesländern, hier insbesondere Sachsen- Anhalt.
Zudem konnten kurzfristig in einer zusätzlichen Arbeitsgruppe Teilnehmerinnen und Teilnehmer des OKKSA eV – Offener Katalog kommunaler Softwareanforderungen, begrüßt werden, die u.a. aus Schwerin, Berlin, Dresden, Chemnitz, Nürnberg, Ingolstadt und Dessau nach Gera kamen.

Fachvorträge

Die Start-Fachvorträge befassten sich dabei mit den Themenkomplexen Vorstellung-smart-city-Projekt (Stadt Gera) durch Prof. Jürgen Müller, DHGE Vizepräsident für Forschung und Weiterbildung, dem E-Rechnungs-Management – fit für 27.11.2019, Vorstellung KISA – kommunale Informationsverarbeitung Sachsen & Zusammenarbeit Sachsen-Thüringen, durch Veiko Dombrowski, Fachbereichsleiter IT.

Carsten Ziegenbalg, Referent beim Thüringer Finanzministerium, stellte die Thüringer Landeslösung zur Entgegennahme der E-Rechnung durch die Nutzung des zentralen E-Rechnungs-Portals des Bundes für die Thüringer Kommunen dar.

Abschließend stellte Ministerialrat Oliver Mirschinka, Referatsleiter im Landungslandesrechnungshof Sachsen Anhalt und stellvertretender Vorsitzender, den OKKSA eV – Offener Katalog kommunaler Softwareanforderungen vor. Er ermunterte dazu, sich auch kommunal aktiv in die Arbeit des Softwareprüfungsvereins und damit der Zertifizierung der gesetzlich vorgeschriebene Nutzung ausschließlich zertifizierter Software in den kommunalen Fachanwendungen unmittelbar durch Mitarbeit mit einzubringen.

 Arbeitsgruppen – Umsatzsteuergesetz § 2b, Doppik-Positionspapier II, E-Rechnung

In der AG 1 – UStG § 2b stellte die Stadtverwaltung Gera in Zusammenarbeit mit der KPMG-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihr aktualisiertes Konzept und die Vorgehensweise zur Umsetzung der Regularien zu geänderten Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand vor, Zielschiene 2020/2021.

Dazu wurden u.a. die aktuellen Verwaltungsanweisungen des letzten Jahres zum §2b UStG besprochen. Leider sind diese Verfahrensanweisungen nur für Spezialfälle, wesentliche Neuerungen o.ä. bekommen die Kommunen nicht an die Hand, wie die Finanzverwaltung Fragen zum Thema § 2b UStG bewertet. Dies führt zu zahlreichen Unsicherheiten für die Kommunen.

Weiterhin wurde der Antrag des Landes NRW (DrS 492/19) zur Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung des Optionszeitraums bis zur Anwendung von § 2b UStG auf juristische Personen des öffentlichen Rechts besprochen. Dieser Antrag wurde auf die Ausschüsse verwiesen, aber keine konkrete Anzeichen erkennbar, dass der Optionszeitraum verlängert wird.

Des Weiteren wurde ein Update zum Stand der Stadtverwaltung Gera in diesem Projekt vorgestellt und zahlreiche Fallgruppen/Probleme zur Bewertung von Themen aller Kommunen beurteilt/besprochen.

Zusammenfassend ist festzustellen: die Zeit drängt immer mehr und es sind sehr viele Themen zu bearbeiten. In der Regel sind sämtliche Fachbereiche/Ämter von den Änderungen des §2b UStG betroffen. Es bestehen keine klaren und eindeutigen Würdigungen vieler Sachverhalte, da die Finanzverwaltung sich nicht konkret äußert, die umsatzsteuerliche “Anrufungsauskunft” ist nicht möglich und zum Teil bestehen widersprüchliche Ausführungen in der Literatur. Es ist mehr denn je notwendig, ein Comitment der Verwaltungsspitze für die Umsetzung des § 2b UStG zu erhalten, speziell zum Aufbau der personellen Ressourcen und der Bereitstellung von finanziellen Ressourcen. Festgestellte Fehler aus der Vergangenheit müssen bearbeitet werden und weitere Schritte eingeleitet werden

Die AG 2 – Erleichterungen im Rahmen der Thüringer Doppik besprach den aktuellen Stand der Beratungen mit dem Thüringer Innenministerium des im Juni 2019 verabschiedeten 2. Doppik-Positionspapieres. Gemeinsam wurde im Jahr 2019 der Schwerpunkt auf die Erarbeitung von Vorschlägen zur Vereinfachung von formalen Anforderungen gelegt, die bisher für die doppischen Kommunen in Thüringen im Tagesgeschäft hohen Aufwand bei fraglichem Nutzen bedeuten.

Am 17. Juni 2019 erging ein Zweites Schreiben, 2. Doppik-Positionspapier, von Vertretern der Stadt Jena, Stadt Gera, Stadt Suhl, Stadt Nordhausen sowie der Stadt Eisenberg an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales.
Hier wurden konkrete Vereinfachungsvorschläge hinsichtlich des Haushaltsvollzuges und zum Umstieg auf Doppik anknüpfend an das erste Positionspapier aus dem Jahr 2018 vorgetragen. Zudem wurden konkrete Vorschläge hinsichtlich der Änderung von bestimmten Dokumenten und Formularen, die dem Haushalt bzw. Jahresabschluss beizufügen sind, unter der Überschrift “Vereinfachung und Übersichtlichkeit” aufgezeigt. Am 6. September 2019 wurden Vertreter des Thüringer Landesverwaltungsamtes gemeinsam mit Vertretern der Stadt Jena, Gera und Eisenberg in das TMIK eingeladen, um die Änderungsvorschläge gemeinsam zu beraten. Die ersten Ergebnisse aus dem gemeinsamen Termin wurden den Teilnehmern des Kommunalen Austausch vorgestellt und das weitere Vorgehen besprochen.

Währenddessen befasste sich die AG 3 E- Rechnung mit dem Thema Einführung und Umsetzung der elektronischen Rechnung in der Kommune. Hier stellten Thomas Schimmel, Projekt-Leiter E-Rechnung in der Stadt Gera, die aktuelle Umsetzungsstrategie der Stadt Gera und kurz- und  mittelfristigen Zielvorgaben vor.

Anschließend referierte Veiko Dombrowski, KISA, die Möglichkeiten des E-Rechnung-Workflows unter Einbindung von Finanz- und Haushalts-Software in den Kommunen mit dem Dokumentenmanagementsystem VIS, das bereits in den Landesbehörden in Thüringen und zahlreichen Kommunen verschiedener Bundesländer im Einsatz ist und zu den marktführenden Systemen in Deutschland zählt.

Große Herausforderung für die Kommunen ergeben sich aufgrund der aktuellen Rechtslage, die zumindest den Empfang von E-Rechnungen bereits ab 27. November 2019, unabhängig vom Größenwert der Rechnung, in den Kommunen ermöglichen muss.

Das Kooperationsangebot an die Thüringer Kommunen und das Land Thüringen wurde erneuert, gemeinsam für die kommunale Ebene Lösungen mit weiteren Partnern in Thüringen zu entwickeln.

Auswertung – positive Resonanz – Austausch akzentuiert fortsetzen

Eine erste Auswertung ergab eine gute Resonanz und durchweg positive Wertung der Tagung durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, mit dem Wunsch der weiteren akzentuierten Fortsetzung des Projektes Kommunaler Austausch.

Austauschprojekt-Homepage www.ka-fin.de

Für den effektiveren Austausch wurde auf die Austauschprojekt-Homepage www.ka-fin.de hingewiesen. Hier werden auch die aktuellen Vorträge und Unterlagen zur sechsten Tagung online zur Verfügung gestellt.